ENERGIEAUSWEISPFLICHT - Verkauf und Vermietung

Das Wichtigste in Kürze:

- für Verkäufer und Vermieter von Immobilien ist ein Energieausweis Pflicht
- schon bei Veröffentlichung der Immobilie ist es empfehlenswert, die Daten des Energieausweises auszuweisen
- Käufer und Mieter haben ein Recht darauf, über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden und diesen einzusehen
- der Energieausweis ist 10 Jahre gültig
- bei Verstoß drohen bis zu 15.000€ Bußgeld

Spätestens für den Verkauf oder die Vermietung brauchen Sie einen gültigen Energieausweis!

Auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben potenzielle Käufer oder Mieter seit 2008 Anspruch den Energieausweis schon bei der Besichtigung einer Immobilie einzusehen. Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument.

Die früher übliche Vorgehensweise, den Ausweis gar nicht oder nur dann vorzuzeigen, wenn der Kauf- oder Mietinteressent ausdrücklich danach fragt, ist nicht mehr zulässig.

Kommen Verkäufer oder Vermieter dieser Regelung nicht nach, droht ein empfindliches Bußgeld bis zu 15.000 €.

Umso wichtiger ist es für Immobilienbesitzer sich den Energieausweis ausstellen zu lassen – insbesondere, wenn ein Verkauf oder eine Vermietung bevorsteht.

Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte des Gebäudes informiert werden. Nach Abschluss eines Kaufvertrages muss der Ausweis (oder eine Kopie) an den neuen Eigentümer übergeben werden.

Von der Ausweispflicht befreit sind denkmalgeschützte Gebäude. Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden in der EnEV beschrieben.

 

Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: einen Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis.

Für alle Gebäude mit Baujahr vor 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für alle Gebäude mit Baujahr nach 1977 darf auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden.

- der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch und ist somit in engem Zusammenhang mit den jeweiligen Verbrauchsgewohnheiten im Verhältnis zu betrachten.

- der Bedarfsausweis beruht hingegen auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Unter Berücksichtigung wichtiger Aspekte wie Qualität der Gebäudehülle, Fenster, Decken und Außenwände werden die Transmissionsverluste ermittelt.

Benötigen Sie einen Energieausweis?

Wir unterstützten Sie gerne bei der Erstellung eines kostenfreien Energieausweises im Zuge einer Vermarktung mit Rummel Immobilien.

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